Der Gesetzgeber plant die Neuregelung der Abfertigung. Durch die Einbindung von sog Mitarbeitervorsorgekassen als Schuldner der Abfertigung und Gestaltung des Abfertigungsanspruches als unverfallbare Anwartschaft kommt es zu einer tief greifenden Neugestaltung des Abfertigungsrechtes.
Die geplante Neuregelung der Abfertigung ist schon weit fortgeschritten. Es gibt zwar noch Diskussionen um einzelne Fragen, aber die grundlegende Richtung scheint festgelegt zu sein. Rechtsgrundlage soll ein „Betriebliches Mitarbeitervorsorgegesetz“ (kurz: „BMVG“) sein1). Es wird vor allem arbeits-, steuer- und finanzmarktrechtliche Regelungen sowie das Organisationsrecht der neuen Mitarbeitervorsorgekassen (kurz: „MV-Kassen“) enthalten, welches am Organisationsrecht der Pensionskassen angelehnt ist.
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