Das BFG ist berechtigt, Verordnungen beim VfGH auf ihre Gesetzmäßigkeit prüfen zu lassen. Die Novelle BGBl II 2019/291 zur Bemessung der Grunderwerbsteuer von Baurechten vom Grundstückswert des belasteten Grund und Bodens ziele darauf ab, die Rsp des VwGH zur Bemessung der GrESt zu konterkarieren.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.