Wirtschaftsrecht

Die grenzüberschreitende Verschmelzung nach dem EU-Verschmelzungsgesetz

RA Dr. Alexander Kaufmann

Der Nationalrat hat am 27. 9. 2007 das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2007 („GesRÄG 2007“)1) beschlossen, mit dem ua auch ein Bundesgesetz über die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften in der EU erlassen wurde. Gegenstand dieses Bundesgesetzes ist die Umsetzung des gesellschaftsrechtlichen Teils der Fusions-RL2). Der folgende Beitrag befasst sich mit den seit 15. 12. 2007 in Kraft befindlichen Neuerungen:

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Artikel-Nr.
RdW 2008/90

25.02.2008
Heft 2/2008
Autor/in
Alexander Kaufmann

Dr. Alexander Kaufmann ist Rechtsanwalt und Partner der Swoboda & Oswald Rechtsanwälte OG in Wien. Er ist auf nationale und grenzüberschreitende Umgründungen spezialisiert.