Die GrESt-Bemessungsgrundlage beim Scheidungsvergleich ist in der Regel der dreifache Einheitswert. Die davon abweichenden Ausnahmefälle werden anhand der Rechtssprechung dargestellt.
Häufig regelt ein Scheidungsvergleich auch die Übertragung von Grundstücken oder Grundstückshälften zwischen den sich trennenden Ehepartnern. Dann stellt sich die Frage, ob
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Dr. Christian Huber, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, ist Partner bei Leitner + Leitner in Linz. Langjährige Steuerberatungspraxis insbesondere auf dem Gebiet der Umgründungen, Unternehmensnachfolge und Verkehrsteuern.
Publikationen:
Huber/Leitner, Unternehmensnachfolge, 2. Auflage (2004), LexisNexis; Handbuch der Umgründungen, Kommentierung Art VI UmgrStG, Loseblattsammlung, LexisNexis