Das neue Rechnungslegungsrecht kennt eine Differenzierung der Prüfungspflicht, der Vorschriften für den Anhang und für die Offenlegung nach großen und kleinen Kapitalgesellschaften. Dieser Beitrag zeigt, mit welchen Vorschriften die Unternehmen ab 1992 zu rechnen haben. Dies geht aus dem Gesetzestext nicht immer klar hervor.
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o.Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Alfred Wagenhofer ist Leiter des Instituts für Unternehmensrechnung und Controlling, Direktor des Center for Accounting Research an der Universität Graz und Mitglied des Profilbereichs „Smart Regulation“ an der Universität Graz. Er ist stellvertretender Vorsitzender des AFRAC und Vorsitzender der AG-IFR sowie Co-Vorsitzender der AG-SR. Des Weiteren ist er Mitglied des EFRAG Academic Panel.