Das Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 20141 bringt die Wiederanhebung des GmbH-Mindeststammkapitals auf 35.000 €, die lediglich für Neugründungen durch die auf zehn Jahre befristete Gründungsprivilegierung gem § 10b GmbHG abgemildert wird. Der vorliegende Beitrag setzt sich kritisch mit dieser neuen Rechtslage auseinander.
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