Der MEntw ZVN 2007 sieht ein Gruppenverfahren zur Durchsetzung einer großen Zahl von Ansprüchen aus einem gleichartigen Sachverhalt und ein Musterverfahren zur Klärung bestimmter Rechtsfragen auf Antrag eines Verbandes nach § 29 KSchG vor. Der vorliegende Beitrag bietet einen ersten Überblick.
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