Wirtschaftsrecht

Die Haftung des Aufsichtsrats bei unangemessenen Prüfungshonoraren

WP MMag. DDr. Klaus Wiedermann

Laut Judikatur des OGH trifft den Aufsichtsrat einer AG grundsätzlich nur eine Nachprüfungspflicht hinsichtlich des vom Abschlussprüfer bereits geprüften Jahresabschlusses. Das Vertrauen des Aufsichtsrats auf den Prüfungsbericht setzt allerdings die Beauftragung eines wirtschaftlich unabhängigen Abschlussprüfers voraus, auf dessen umfassende Prüfung vertraut werden darf.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2004/296

16.06.2004
Heft 6/2004
Autor/in
Klaus Wiedermann
WP/StB DDr. Klaus Wiedermann ist selbständiger Steuerberater seit Oktober 2018, davor Geschäftsführer und Tax Director bei Deloitte in Wien; Diplom- und Doktoratsstudien der Rechtswissenschaften (Universität Wien) und der Betriebswirtschaftslehre (WU Wien), umfassende Lektoren- und Ausbildungstätigkeit im Steuerrecht, insbesondere an der Akademie der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (Einkommensteuer, Steuergestaltungslehre, Umgründungen) sowie als Lektor am Institut für Finanzrecht der Universität Wien; Fachautor zahlreicher Beiträge zum Steuerrecht.