Wirtschaftsrecht

Die Haftung des Händlers bei nachträglicher Feststellung des Herstellers (§ 1 Abs 2 PHG)

Friedrich Harrer

Bislang galt der Grundsatz, daß eine schadenersatzrechtliche Verantwortung des Händlers wegen eines fehlerhaften Produktes nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht kommt. Der Händler ist nicht verpflichtet, die einwandfreie Beschaffenheit der Waren zu prüfen1). Er haftet deshalb nicht, wenn ein mangelhaftes Produkt Schäden verursacht. Abweichend gestaltet sich die Rechtslage allerdings, wenn - ausnahmsweise -, etwa nach der Verkehrssitte oder den besonderen Umständen des Einzelfalles, eine Kontrollpflicht des Händlers anzunehmen ist2).

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 1990, 104

01.04.1990
Heft 4a/1990
Autor/in
Friedrich Harrer

O.Univ.-Prof. Dr. Friedrich Harrer lehrt Zivilrecht und Unternehmensrecht an der Universität Salzburg, Fachbereich Arbeits- und Wirtschaftsrecht. Außerdem ist er als Rechtsanwalt tätig.

http://www.uni-salzburg.at/UR/harrer.friedrich