Anmerkung zur geplanten Kommunalsteuer
Der Kommanditist, der seine Einlageverpflichtung erfüllt hat, haftet grundsätzlich nicht für Verbindlichkeiten der Gesellschaft1). Besondere Regeln normiert das Gesetz nur für den Fall, daß die Gesellschaft nicht in das Firmenbuch eingetragen ist. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt hier eine unbeschränkte Haftung des Kommanditisten in Betracht2). Dasselbe gilt, wenn die Aufnahme eines Kommanditisten in die Gesellschaft nicht oder noch nicht eingetragen wurde3). Dies sind jedoch besondere Konstellationen. Typischerweise haftet der Kommanditist also nicht.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.