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Die Halbsatzbegünstigung nach dem StruktAnpG 1996

Univ.-Doz. OR Dr. Peter Quantschnigg und WP / Stb Mag. Dr. Karl E. Bruckner

Vor dem StruktAnpG 1996 sah das EStG 1988 für Veräußerungsgewinne iSd § 24 EStG (Veräußerung und Aufgabe von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen) folgende Begünstigungen vor:

Freibetrag von bis zu 100.000 S gem § 24 Abs 4 EStG und Tarifbegünstigung des halben Einkommensteuersatzes gem § 37 Abs 2 Z 1 EStG unter der Voraussetzung, dass seit der Eröffnung oder dem letzten entgeltlichen Erwerbsvorgang 7 Jahre verstrichen sind (Steuerbelastung daher nur rd 25 %) 1).

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Artikel-Nr.
ÖStZ 1997, 158

15.04.1997
Heft 8/1997
Autor/in
Peter Quantschnigg

Univ.-Doz. Dr. Peter Quantschnigg ist Generalsekretär und Sektionschef der Sektion "Steuerpolitik und materielles Steuerrecht" im Bundesministerium für Finanzen.

Karl Bruckner

Prof. Dr. Karl E. Bruckner war Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Geschäftsführer und Partner der BDO Austria GmbH, Wien, Vizepräsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder sowie Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der KWT.