Vor dem StruktAnpG 1996 sah das EStG 1988 für Veräußerungsgewinne iSd § 24 EStG (Veräußerung und Aufgabe von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen) folgende Begünstigungen vor:
Freibetrag von bis zu 100.000 S gem § 24 Abs 4 EStG und Tarifbegünstigung des halben Einkommensteuersatzes gem § 37 Abs 2 Z 1 EStG unter der Voraussetzung, dass seit der Eröffnung oder dem letzten entgeltlichen Erwerbsvorgang 7 Jahre verstrichen sind (Steuerbelastung daher nur rd 25 %) 1).Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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