(Weber, RWZ 2009/93, S. 363)
In Umsetzung der Aktionärsrechte-Richtlinie ist am 1. 8. 2009 das AktRÄG 2009 in Kraft getreten. Die Änderungen gelten für alle
Hauptversammlungen, die seit dem 1. 8. 2009 einberufen worden sind. Legistisch hat sich der Gesetzgeber für eine völlige Neufassung des Vierten Abschnitts des Vierten Teils des Aktiengesetzes über die Hauptversammlung entschieden. Diesem Aufbau folgend stellt die Verfasserin die wesentlichsten Neuerungen des AktRÄG 2009 zur Hauptversammlung allgemein, zur Vorbereitung und zur Teilnahme kurz vor.
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