(Meszarits/Saliterer, RWZ 2013/61, S. 238)
Auf Bundesebene wurde mit Beginn 2013 eine umfassende Haushaltsrechtsreform implementiert. Der Beitrag geht der Frage nach, in welcher Form die verschiedenen Reformbausteine auf alle staatlichen Ebenen übertragen werden können, um so die notwendige Einheitlichkeit und damit österreichweite Vergleichbarkeit von Voranschlägen und Rechnungsabschlüssen sicherzustellen.
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