Wirtschaftsrecht

Die herrschende Lehre

Max Leitner

… eine hL kommt häufig nur durch wiederholtes, nicht selten gedankenloses Abschreiben zustande.

Reischauer in Rummel 3 (2007) § 1299 Rz 15

Bei Schopenhauer (Die Kunst, Recht zu behalten, Kunstgriff 30) liest man: "Was man so die allgemeine Meinung nennt, ist, beim Lichte betrachtet, die Meinung Zweier oder Dreier Personen; und davon würden wir uns überzeugen, wenn wir der Entstehungsart so einer allgemeingültigen Meinung zusehen könnten. Wir würden dann finden, daß Zwei oder Drei Leute es sind, die solche zuerst annahmen oder aufstellten und behaupteten, und denen man so gütig war zuzutrauen, daß sie solche recht gründlich geprüft hätten: auf das Vorurteil der hinlänglichen Fähigkeit dieser nahmen zuerst einige Andre die Meinung ebenfalls an; diesen wiederum glaubten Viele andre, deren Trägheit ihnen anriet, lieber gleich zu glauben, als erst mühsam zu prüfen." Vgl auch den Geheimen Rat aus Weimar: "Es erben sich Gesetz' und Rechte / Wie eine ew'ge Krankheit fort; / Sie schleppen von Geschlecht sich zum Geschlechte, / Und rücken sacht von Ort zu Ort."

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Artikel-Nr.
RdW 2010/353

17.06.2010
Heft 6/2010
Autor/in
Max Leitner
Max Leitner ist Rechtsanwalt in Wien und lehrt Zivilrecht an der Universität Salzburg.

Publikationen (Auswahl): Der Leguleius oder Zivilrecht in Anekdoten, 2. Auflage (2015); Die Haftung des Schiedsrichters (2016)