Steuerrecht

Die ImmoESt-Mausefalle

Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn

Die vorweggenommene Erbfolge und die gemischte Schenkung sind erst dann entgeltlich, wenn eine Gegenleistung von zumindest 75 % des Wertes der übergebenen Liegenschaft vorliegt. Die Entgeltlichkeit schon bei niedrigeren Ausgleichzahlungen anzunehmen, steht nicht im Einklang mit einkommensteuerlichen Grundsätzen und würde eine ImmoESt-Mausefalle bewirken.

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Artikel-Nr.
RdW 2022/109

18.02.2022
Heft 2/2022
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.