Entscheidungsbesprechung OGH 28. 6. 2023, 6 ObA 1/22y
Der Oberste Gerichtshof hat bestätigt, dass Arbeitgeber begründete Einsicht in E-Mail-Konten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nehmen können. Für die Zulässigkeit sind der Zweck des E-Mail-Kontos und die vernünftigen Erwartungen der Betroffenen wichtiger als ein Verbot oder die Zulässigkeit der Privatnutzung.
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