(Kuntner, RWZ 2013/57, S. 211)
Im Rahmen der zweiten Etappe der Haushaltsrechtsreform, die mit 1. 1. 2013 in Kraft trat, wurde die bisher stark zahlungsstromorientierte integrierte Haushaltsverrechnung zu einem Veranschlagungs- und Rechnungssystem erweitert, das einem Drei-Komponenten-Rechnungssystem mit Finanzierungs-, Ergebnis- und Vermögensrechnung entspricht. Als Referenzmodell für die Rechnungslegungsvorschriften im neuen Veranschlagungs- und Rechnungssystem dienen die International Public Sector Accounting Standards (IPSAS).
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