Steuerrecht

Die Jubiläumsgeldrückstellung in der Steuerbilanz

Markus Achatz

Nach § 198 Abs 8 HGB sind in der Handelsbilanz Rückstellungen ua zwingend zu bilden für Anwartschaften auf Abfertigungen (Z 1) und sonstige ungewisse Verbindlichkeiten (Z 3). Die Vorschrift statuiert damit eine Verpflichtung zur Rückstellungsbildung, sofern es sich nicht um Rückstellungen von untergeordneter Bedeutung handelt. Nach den Materialien zu § 198 HGB (EB zur RV 1270 BlgNR 17. GP) sind danach auch für Jubiläumsgelder Rückstellungen zu bilden.

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Artikel-Nr.
RdW 1992, 319

01.09.1992
Heft 9/1992
Autor/in
Markus Achatz

Univ. Prof. Dr. Markus Achatz ist Steuerberater und Partner bei LeitnerLeitner. Er lehrt an der Universität Linz und ist seit 2013 Mitglied des Verfassungsgerichtshofs.

Publikationen des Autors:
Achatz/Mang/Lindinger, Besteuerung der Körperschaften öffentlichen Rechts (2014);
Ruppe/Achatz, Umsatzsteuergesetz Kommentar (2017), sowie zahlreiche Beiträge in Fachzeitschriften.