1. Das Thema Körperschaftsteuerreform steht nunmehr seit acht Jahren zur Diskussion. Die Steuerreformkommission hat 1983 in einer ersten Runde die Möglichkeiten einer Systemänderung erörtert aber keine Lösung gefunden1).
Der Abbau der wirtschaftlichen Doppelbelastung durch das mit 1. 1. 1986 eingeführte Halbsatzverfahren2) hat die Frage der Körperschaftsteuerreform aktualisiert und eine weitere Diskussionsrunde eröffnet. Thema des Vorjahres war der Vergleich des sog Ministerialmodelles gegenüber dem Kommissionsmodell3). Während das erstgenannte auf dem bestehenden Spaltsatzverfahren aufbaut und das Halbsatzverfahren auf die juristischen Personen übertragen will, führt das Kommissionsmodell zu einem eigenständigen vom Halbsatzverfahren abgesonderten Körperschaftsteuersystem.
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