Steuerrecht

Die Kommunalsteuer im Wandel der RechtsprechungZugleich eine Besprechung von Taucher, Kommunalsteuer-Kommentar

Friedrich Fraberger

In diesem Beitrag zeigt der Autor anhand aktueller praktischer Fragestellungen zum KommStG den Wert des neuen Kommentars zur Kommunalsteuer von Taucher auf.

Wirtschaftsuniversität Wien

Die mit dem Steuerreformgesetz 1993 (BGBl 1993/818) eingeführte Kommunalsteuer war von der steuerpolitischen Konzeption als Ersatz für die - gemeinsam mit der Gewerbesteuer entfallende - Lohnsummensteuer gedacht. Es wurde allerdings der Kreis der Steuerpflichtigen erweitert, die Bemessungsgrundlage revidiert und der Steuersatz bundeseinheitlich mit 3 % festgesetzt.

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Artikel-Nr.
RdW 1999, 177

15.03.1999
Heft 3/1999
Autor/in
Friedrich Fraberger

Univ.-Doz. Dr. Friedrich Fraberger, LL.M. (International Tax Law, Vienna), ist geschäftsführender Gesellschafter einer international tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Wien, lehrt Betriebswirtschaftliche Steuerlehre am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen der Wirtschaftsuniversität Wien und ist ordentliches Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.