In diesem Beitrag zeigt der Autor anhand aktueller praktischer Fragestellungen zum KommStG den Wert des neuen Kommentars zur Kommunalsteuer von Taucher auf.
Wirtschaftsuniversität Wien
Die mit dem Steuerreformgesetz 1993 (BGBl 1993/818) eingeführte Kommunalsteuer war von der steuerpolitischen Konzeption als Ersatz für die - gemeinsam mit der Gewerbesteuer entfallende - Lohnsummensteuer gedacht. Es wurde allerdings der Kreis der Steuerpflichtigen erweitert, die Bemessungsgrundlage revidiert und der Steuersatz bundeseinheitlich mit 3 % festgesetzt.
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