Am 21. 8. 2023 wurde ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Österreich und Deutschland,1 BGBl III 2002/182 idF BGBl III 2024/12, unterzeichnet. Nach Austausch der Ratifikationsurkunden am 28. 12. 2023 wird es ab dem Steuerjahr 2024 wirksam werden. Damit einhergehend wurde auch die bisherige Konsultationsvereinbarung zur Grenzgängerregelung adaptierungsbedürftig. Mit Erlass vom 22. 12. 2023, 2023-0.913.349, BMF-AV Nr 155/2023 wurde schließlich eine neue Konsultationsvereinbarung veröffentlicht. Die nachstehende Übersicht enthält die wichtigsten Punkte der neuen Vereinbarung.
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