Internationales Steuerrecht

Die Konsultationsvereinbarung zu den Grenzgängerregelungen des DBA-Deutschland

Mag. Christina Grassl / Martin Reiter, BA, MA

Am 21. 8. 2023 wurde ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Österreich und Deutschland,1 BGBl III 2002/182 idF BGBl III 2024/12, unterzeichnet. Nach Austausch der Ratifikationsurkunden am 28. 12. 2023 wird es ab dem Steuerjahr 2024 wirksam werden. Damit einhergehend wurde auch die bisherige Konsultationsvereinbarung zur Grenzgängerregelung adaptierungsbedürftig. Mit Erlass vom 22. 12. 2023, 2023-0.913.349, BMF-AV Nr 155/2023 wurde schließlich eine neue Konsultationsvereinbarung veröffentlicht. Die nachstehende Übersicht enthält die wichtigsten Punkte der neuen Vereinbarung.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2024/39

31.01.2024
Heft 1-2/2024
Autor/in
Christina Grassl

Mag.a Christina Grassl ist juristische Referentin in der Abteilung für Umsatzsteuer im Bundesministerium für Finanzen.

Martin Reiter

Martin Reiter, BA, MA ist juristischer Referent in der Abteilung für Internationales Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen und nimmt als österreichischer Delegierter in diversen Arbeitsgruppen der OECD und des Globalen Forums für Transparenz und Informationsaustausch teil. Zuvor war er mehrere Jahre in der Betriebsprüfung in der Finanzverwaltung tätig.