Am 21. 8. 2023 sei ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Ö und D, BGBl III 2002/182 idF BGBl III 2024/12, unterzeichnet worden. Nach Austausch der Ratifikationsurkunden am 28. 12. 2023 werde es ab dem Steuerjahr 2024 wirksam. Damit einhergehend sei auch die bisherige Konsultationsvereinbarung zur Grenzgängerregelung adaptierungsbedürftig geworden. Mit Erlass vom 22. 12. 2023, 2023-0.913.349, BMF-AV Nr 155/2023 sei schließlich eine neue Konsultationsvereinbarung veröffentlicht worden. Der Beitrag zeigt die wichtigsten Punkte der neuen Vereinbarung.
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