Grundsätzlich wird bei inländischen Kapitalerträgen sowie bei im Inland bezogenen Kapitalerträgen aus Forderungswertpapieren die Einkommensteuer gem § 93 Abs 1 EStG durch Abzug vom Kapitalertrag erhoben. Nur aus-
nahmsweise wird in den Fällen des § 95 Abs 5 EStG Kapitalertragsteuer auch durch Vorschreibung eingehoben.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.