Artikelrundschau April 2024 - Teil 1 / Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, Kammerumlage

Die Leistungsbeistellung in der Umsatzsteuer. Abgrenzung zum Tausch bzw tauschähnlichen Umsatz (Moser, SWK 10/2024, S. 511)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Eva Pichler-Rohrhofer, MA

In der Praxis nicht unüblich seien Geschäftsfälle, bei denen der Leistungsempfänger dem Leistungserbringer Lieferungen (Gegenstände) oder Leistungen iZm der Leistungserbringung zur Verfügung stelle. Es stelle sich dann die Frage, ob ein Tausch bzw ein tauschähnlicher Umsatz oder eine sogenannte "Beistellung" vorliege. Beigestellt werden könnten sowohl körperliche Sachen als auch (Dienst-)Leistungen. Vor allem in jenen Fällen, in denen der Leistungsempfänger nicht zum (vollen) Vorsteuerabzug berechtigt sei, könne das Vorliegen einer Beistellung von großer umsatzsteuerrechtlicher Relevanz sein.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2024/383

30.07.2024
Heft 14/2024