Ein Beitrag zur konsistenten Einmalerfassung
Werden echte stille Beteiligungen im Laufe des Geschäftsjahres an Dritte abgetreten oder werden an Aktien oder GmbH-Anteilen Fruchtgenussrechte eingeräumt/vorbehalten oder künftige Ausschüttungen veräußert, stellt sich die Frage, wem wie viel Einkünfte zuzurechnen sind. Der Beitrag sucht eine systemkonsistente Lösung mit einer konsistenten Einmalerfassung.
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