(Horvath, SWI 10/2008, S. 464)
Art 6 EWRA erklärt die frühere Judikatur lediglich "unbeschadet der künftigen Entwicklung der Rechtsprechung" für relevant. Horvath befasst sich mit den Rechtswirkungen und dem normativen Gehalt von Art 6 EWRA, der Begründung der Maßgeblichkeit von Vorjudikatur im Rahmen der Auslegung des EWRA in der Rsp des EuGH, bespricht die vom EuGH entwickelten Grenzen bei der Auslegung des EWRA, vergleicht Art 6 EWRA mit Art 16 Freizügigkeitsabkommen EG-Schweiz und zieht Schlussfolgerungen.
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