Erkenntnisse des EuGH

Die Mehrwertsteuerbefreiung kommt für die Überlassung eines landwirtschaftlichen Betriebs mit aus Rebflächen bestehenden landwirtschaftlichen Grundstücken zur Anwendung

Bearbeiter: Mag. Andrea Ebner, Bundesfinanzgericht

§

Mehrwertsteuer

Sechste Richtlinie: Art 13 Teil B Buchst b

UStG 1994: § 6 Abs 1 Z 16

#

EuGH 28. 2. 2019, C-278/18, Manuel Jorge Sequeira Mesquita
gegen Fazenda Pública
ECLI:EU:C:2019:160

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Artikel-Nr.
ÖStZB 2020/147

15.08.2020
Heft 15-16/2020