Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG)

Die Meldepflicht nach DPMG

Mag. Dr. Lisa Aumayr

Die Meldepflicht ist das Herzstück der DAC 7,1 weil erst die Meldung der Informationen die Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten in die Lage versetzt, die ordnungsgemäße Veranlagung von Ertragsteuern hinsichtlich der Einkünfte aus Tätigkeiten, die unter Zuhilfenahme digitaler Plattformen ausgeübt werden, vorzunehmen.2 Im Folgenden soll auf den Inhalt, den Ort und den Zeitpunkt der Meldung sowie auf die Befreiung von der Meldepflicht eingegangen werden — Themenbereiche, die im 4. Abschnitt des Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetzes3 geregelt sind.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2022/426

05.08.2022
Heft 15-16/2022
Autor/in
Lisa Aumayr

Mag. Dr. Lisa Aumayr-Schlaffer ist stellvertretende Leiterin der Abteilung für Immobilien- und Kraftfahrzeugbesteuerung, Gebühren und Bewertung im Bundesministerium für Finanzen und zudem als Fachautorin tätig. Zuvor war sie mehrere Jahre in der Abteilung für Einkommen- und Körperschaftsteuer im Bundesministerium für Finanzen und als Universitätsassistentin am Institut für Finanzrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien tätig. Ihre fachlichen Schwerpunkte liegen im Einkommensteuerrecht, insbesondere in den Bereichen Vermietung und Verpachtung, Grundstücksveräußerungen, Liebhaberei, und im Unionsrecht.