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Die Mindestkörperschaftsteuer auf dem europarechtlichen Prüfstand

Mag. Dr. Friedrich Fraberger*)

Durch das Strukturanpassungsgesetz 1996 (BGBl 1996/201) erfolgte eine Anhebung der umstrittenen Mindestkörperschaftsteuer von 3.500 S pro Kalendervierteljahr auf 12.500 S pro Kalendervierteljahr, die erstmals mit 15. August für die ersten beiden Quartale nacherhoben wird. In bereits dagegen laufenden Berufungsverfahren wird einerseits die Verfassungswidrigkeit (Musterbeschwerde der Kammer der Wirtschaftstreuhänder), andererseits die europarechtliche Bedenklichkeit der erhöhten Mindestkörperschaftsteuer moniert. Der vorliegende Beitrag untersucht, inwieweit die Mindestkörperschaftsteuer durch Vorabentscheidungsersuchen nach Art 177 EG-V aus den Angeln gehoben werden könnte.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 1997, 1

15.01.1997
Heft 1-2/1997
Autor/in
Friedrich Fraberger

Univ.-Doz. Dr. Friedrich Fraberger, LL.M. (International Tax Law, Vienna), ist geschäftsführender Gesellschafter einer international tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Wien, lehrt Betriebswirtschaftliche Steuerlehre am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen der Wirtschaftsuniversität Wien und ist ordentliches Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.