Der Ministerialentwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2023 (AbgÄG 2023) enthalte für das Finanzstrafrecht durchaus interessante Neuerungen, etwa die Anhebung der Grenzen für die Gerichtszuständigkeit oder die Anpassung der Verjährungsfristen für besonders schwerwiegende Finanzvergehen an die Verjährungsfristen vergleichbarer Straftaten aus dem Kernstrafrecht. Der Ministerialentwurf zum Bundesgesetz über die Meldung von Zahlungsdaten durch Zahlungsdienstleister 2023 (CESOP-Umsetzungsgesetz 2023) beinhalte eine neue Finanzordnungswidrigkeit.
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