Steuerrecht

Die Nachversteuerung ausländischer Verluste im Lichte des DBA-Rechts

Dr. Daniela Hohenwarter-Mayr, LL.M.

Mit dem AbgÄG 2014 wurde die Nachversteuerung von nach § 2 Abs 8 Z 3 EStG angesetzten Verlusten teilweise neu geregelt.2 Verluste aus Staaten, mit denen keine umfassende Amtshilfe besteht, erhöhen nunmehr zwingend spätestens im dritten Jahr nach deren Berücksichtigung den Gesamtbetrag der Einkünfte;3 eine frühere Nachversteuerung erfolgt wie bisher bei tatsächlicher Verwertung oder Verwertungsmöglichkeit der Verluste im Ausland. Im Schrifttum werden Zweifel an der Vereinbarkeit dieser Neuregelung mit der Verlust-Judikatur des VwGH und den daraus abgeleiteten Vorgaben des DBA-Rechts geäußert.4 Bei näherer Betrachtung lassen sich diese Zweifel allerdings ausräumen.

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Artikel-Nr.
RdW 2014/333

16.05.2014
Heft 5/2014
Autor/in
Daniela Hohenwarter-Mayr

Univ.-Prof. Dr. Daniela Hohenwarter-Mayr, LL.M. lehrt am Institut für Recht der Wirtschaft der Universität Wien Finanzrecht. Ihre Forschungs- und Publikationsschwerpunkte liegen im Bereich des nationalen und internationalen Unternehmenssteuerrechts.