Steuerrecht

Die Nachversteuerung einer Investitionsrücklage bei einer Betriebsveräußerung - laufender Gewinn oder begünstigter Veräußerungsgewinn?

Reinhold Beiser

Wurde eine Investitionsrücklage im Zeitpunkt der Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe noch nicht bestimmungsgemäß verwendet, erhöht sie nach der Judikatur des VwGH den letzten laufenden Gewinn und nicht den Veräußerungs- oder Aufgabegewinn (E 19. 2. 1985, 84/14/0089). Der VwGH verweigert die Anwendung des begünstigten Steuersatzes (§ 37 Abs 2 Z 2 iVm § 24 EStG) mit der Begründung, daß die Investitionsrücklage „bisher nicht versteuerte Gewinnteile vergangener Rechnungsperioden ausdrückt, diese aber für den Veräußerungsgewinn, der gem § 24 Abs 2 EStG 1972 zu ermitteln ist, nicht von Bedeutung sind“. Außerdem würden bei einer Nachversteuerung im Rahmen des Veräußerungs- oder Aufgabegewinnes Gewinnteile von Gewerbebetrieben endgültig der Gewerbesteuer entzogen.

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Artikel-Nr.
RdW 1986, 155

01.05.1986
Heft 5/1986
Autor/in

Univ.-Prof. i.R. Dr. Reinhold Beiser lehrte am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.