Steuerrecht

Die Nachversteuerung einer Investitionsrücklage bei einer Betriebsveräußerung - laufender Gewinn oder begünstigter Veräußerungsgewinn?

Reinhold Beiser

Wurde eine Investitionsrücklage im Zeitpunkt der Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe noch nicht bestimmungsgemäß verwendet, erhöht sie nach der Judikatur des VwGH den letzten laufenden Gewinn und nicht den Veräußerungs- oder Aufgabegewinn (E 19. 2. 1985, 84/14/0089). Der VwGH verweigert die Anwendung des begünstigten Steuersatzes (§ 37 Abs 2 Z 2 iVm § 24 EStG) mit der Begründung, daß die Investitionsrücklage „bisher nicht versteuerte Gewinnteile vergangener Rechnungsperioden ausdrückt, diese aber für den Veräußerungsgewinn, der gem § 24 Abs 2 EStG 1972 zu ermitteln ist, nicht von Bedeutung sind“. Außerdem würden bei einer Nachversteuerung im Rahmen des Veräußerungs- oder Aufgabegewinnes Gewinnteile von Gewerbebetrieben endgültig der Gewerbesteuer entzogen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 1986, 155

01.05.1986
Heft 5/1986
Autor/in

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser lehrt am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.