Im September 2024 habe das AFRAC seine neue Stellungnahme 40 zum bilanziellen Ausweis hybrider Finanzinstrumente beim Kapitalnehmer (Emittenten) im Anwendungsbereich des UGB veröffentlicht. Kerninhalt von AFRAC 40 sei die Festlegung von Kriterien, wann Finanzinstrumente, die Charakteristika von Eigen- und Fremdkapital kombinieren (hybride Finanzinstrumente), eine dem Eigenkapital entsprechende Haftungs- und Verlusttragungsqualität aufweisen würden und somit beim Emittenten als Eigenkapital zu qualifizieren seien. Die drei kumulativ zu erfüllenden Kriterien gem AFRAC 40 seien Nachrangigkeit, Kapitalerhaltung bei Vergütung sowie Kapitalerhaltung bei Rückzahlung und keine Befristung. Der Beitrag stellt die wesentlichen Regelungen von
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