Steuerrecht

Die neue Besteuerung von Kapitaleinkünften

StB Mag. Horst Bergmann / Univ.-Prof. Dr. Claus Staringer

Durch das im Vorjahr beschlossene1 Budgetbegleitgesetz (BBG) 2011, veröffentlicht im BGBl am 30. 12. 2010, wurde das System der Besteuerung von Kapitalvermögen grundlegend geändert; durch das im Sommer dieses Jahres verabschiedete Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 20112 wurden nach dem Erkenntnis des VfGH3 zu Fragen der Abzugspflicht noch inhaltliche Reparaturen vorgenommen. Die Trennung von Fruchtziehung und Substanzänderungen wurde aufgegeben, wodurch realisierte Wertänderungen im Kapitalstamm ungeachtet von Behaltefristen und im Übrigen auch Einkünfte aus Derivaten als Einkünfte aus Kapitalvermögen mit vorrangiger Besteuerung durch KESt-Abzug besteuert werden sollen. Davon betroffen sind sowohl Direktanleger als auch Fondssparer einerseits sowie sowohl Privat- als auch Betriebsvermögen von natürlichen Personen andererseits.

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Artikel-Nr.
RdW 2011/646

17.10.2011
Heft 10/2011
Autor/in
Horst Bergmann

StB Mag. Horst Bergmann ist als Bereichsleiter Steuern (Head of Tax Division) der RZBGroup für alle steuerlichen Agenden des RZB-Konzerns, vor allem für das Tax Management der börsenotierten Raiffeisen Bank International AG, zuständig. Weiters leitet er die Arbeitsgruppe ‚Kapitalvermögen‘ im Fachsenat für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und ist Mitglied beim Ausschuss für Steuerpolitik und Kapitalmarktfragen der Industriellenvereinigung. Außerdem ist er Fachautor und als Lektor an der Johannes Kepler Universität Linz bzw der Wirtschaftsuniversität Wien (Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht) beschäftigt.

Claus Staringer

Univ.-Prof. Dr. Claus Staringer ist Professor am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU.