Wirtschaftsrecht

Die neue Gewährleistung nach der Warenkauf-Richtlinie

Mag. Huberta Maitz-Straßnig

Die Richtlinien über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen (DIRL)1 und über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs (WKRL)2 erfordern eine Reform des Gewährleistungsrechts für Verbrauchergeschäfte bis spätestens 1. 7. 2021. Ab 1. 1. 2022 werden die neuen Vorgaben in der Praxis zur Anwendung kommen. Der vorliegende Aufsatz soll einen Überblick über die wesentlichsten Inhalte der Warenkauf-RL geben.3

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Artikel-Nr.
RdW 2020/86

21.02.2020
Heft 2/2020
Autor/in
Huberta Maitz-Straßnig

Mag. Huberta Maitz-Straßnig ist Referentin der Rechtspolitischen Abteilung der WKÖ mit Arbeitsschwerpunkt zivilrechtlicher Konsumentenschutz und hat das Rechtsetzungsverfahren zur Richtlinie von Beginn an für die Wirtschaft begleitet. Siehe Maitz-Straßnig, Die Richtlinienvorschläge über den Fernabsatzkauf und über digitale Inhalte aus Sicht der Wirtschaft, in Wendehorst/Zöchling-Jud (Hrsg), Ein neues Vertragsrecht für den digitalen Binnenmarkt (2016) 181.