(Gruber, SWK 34/35/2009, W 176)
Mit dem Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 wurde die Hauptversammlung der AG neu geregelt. Grund dafür war vor allem die EU-Richtlinie 2007/36/EG, die bis Anfang August umzusetzen war. Während die EU-Richtlinie nur börsenotierte AG betrifft, gelten die Änderungen des österreichischen Rechts großteils für alle AG.
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Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.