Die in der EU geltende Kleinunternehmerregelung sehe eine Steuerbefreiung nur für Umsätze vor, die ein Kleinunternehmer in dem Mitgliedstaat erbringe, in dem er den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit habe. Umsätze in einem anderen Mitgliedstaat seien von der Befreiung nicht umfasst, was zu administrativem Mehraufwand und einem Wettbewerbsnachteil für Kleinunternehmer führe.
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