Mit 27. Jänner 2017 wurde das Mittelstandsfinanzierungsgesellschaftengesetz 2017 (MiFiGG 2017) vom BMF zur Begutachtung ausgeschickt, welches ohne wesentliche Abänderungen mittels Initiativantrag am 29. Juni 2017 im Nationalrat beschlossen wurde. Die Zielsetzung des Gesetzes ist es, jungen bzw sich in der Wachstumsphase befindlichen Klein- und Mittelunternehmen den Zugang zu Risikokapital zu erleichtern. Das Gesetz will dabei steuerliche Anreize für Investoren schaffen und gleichzeitig auch die im Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG) geregelten Voraussetzungen für Investitionen von Privatkunden lockern. Dieser Artikel gibt einen kritischen Einblick in die wesentlichen Auswirkungen des MiFiGG 2017 auf zukünftige Investoren von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften.
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