Im AbgÄG 2023 sei mit § 134a BAO eine gesetzliche Grundlage für eine längere Frist zur Einreichung von Abgabenerklärungen durch vertretene Abgabepflichtige geschaffen worden. Die Quotenregelung habe mit der Quotenregelungsverordnung eine konkrete Ausgestaltung erhalten. Das neue System baue auf der bisherigen Verwaltungspraxis auf, ermögliche eine automationsunterstützte Umsetzung und biete den Abgabepflichtigen und ihren Vertretern Rechtssicherheit und Transparenz.
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