Im AbgÄG 2023 wurde mit § 134a BAO eine gesetzliche Grundlage für eine längere Frist zur Einreichung von Abgabenerklärungen durch vertretene Abgabepflichtige geschaffen. Die Quotenregelung erhielt mit der Quotenregelungsverordnung eine konkrete Ausgestaltung. Das neue System baut auf der bisherigen Verwaltungspraxis auf, ermöglicht eine automationsunterstützte Umsetzung und bietet den Abgabepflichtigen und ihren Vertretern Rechtssicherheit und Transparenz.
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