Mit dem lang erwarteten Entwurf der Restrukturierungsordnung solle die EU-Restrukturierungsrichtlinie umgesetzt werden. Die Begutachtungsfrist endete mit 6. 4. 2021. Gemäß der Restrukturierungsrichtlinie seien die Mitgliedstaaten (MS) verpflichtet, ein Verfahren für die Restrukturierung von Unternehmen vor Eintritt der Insolvenz einzuführen. Nach dem RIRL-UG solle diese Verpflichtung in Ö durch die Einführung der sogenannten Restrukturierungsordnung erfüllt werden.
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