Ab Okt 2024 trete eine wichtige Reform des EU-Rechtssystems in Kraft: Ab diesem Zeitpunkt würden Vorabentscheidungsersuchen, die dem EuGH in 6 bestimmten Bereichen - darunter die MwSt - vorgelegt würden, idR nicht mehr vom EuGH, sondern vom Gericht entschieden. Diese Justizreform gehe auf einen Antrag des EuGH vom Dez 2022 zurück, um die Arbeitsbelastung des Gerichts zu verringern. Spies und Zaman geben einen Überblick über das Verfahren nach der Reform, die Zusammensetzung der zuständigen Kammer(n) und die Übergangsbestimmungen.
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