Die bisherige Verlustausgleichsbescheinigung gem § 96 Abs 4 Z 2 EStG von inländischen depotführenden Stellen sei durch das AbgÄG 2022 ab dem Jahr 2025 durch ein einheitliches Steuerreporting ersetzt worden. Die nunmehr ergangene SteuerreportingVO lege die genaue Darstellung, den Umfang und die Art der Übermittlung dieses Steuerreportings fest. Zudem beseitige die Verordnung auch bestehende Unklarheiten bei der Verlustverrechnung sowohl im Rahmen des KESt-Abzugs als auch im Rahmen der Veranlagung. Dies sorge - im Interesse von Anlegern, Abzugsverpflichteten und Finanzverwaltung - für Transparenz und ein erhöhtes Maß an Rechtssicherheit. Der Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Inhalte der Verordnung.
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