Als Teil des "Wohnbaupakets" sei eine temporäre Gebührenbefreiung für die Anschaffung von Wohnimmobilien für die eigene Nutzung beschlossen worden. Die Änderungen seien am 18. 4. 2024 mit BGBl I 2024/37 kundgemacht worden und bereits in Kraft getreten. Konkret geändert sei das Gerichtsgebührengesetz worden, welches um drei neue Paragrafen ergänzt wurde. Bemerkenswert sei, dass es für diese gesetzlichen Änderungen keine Begutachtung gegeben habe, sondern die Maßnahmen per Abänderungsantrag im Nationalrat eingebracht und beschlossen worden seien. Für die Praxis der Vertragserrichtung bzw der Tätigkeit der Rechtsanwälte als Vertragserrichter ergäben sich aus dieser Novelle neue Verpflichtungen zur Prüfung und zur gebotenen Anwendung allfälliger Befreiungsmöglichkeiten.
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