Das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz (COVID-19-StMG) enthalte eine für die Unternehmensbesteuerung wesentliche Neuerung: In § 12a KStG wurde in Umsetzung der ATAD mit der "Zinsschranke" eine Beschränkung der Abzugsfähigkeit von Fremdfinanzierungszinsen für
Unternehmen in Abhängigkeit von deren steuerlichem Ergebnis (EBITDA) eingeführt. Während Teil 1 sich mit der Grundregel der Zinsschranke und deren persönlichem sowie sachlichem Anwendungsbereich beschäftigt habe, behandle Teil 2 nunmehr die Besonderheiten für Unternehmensgruppen bei Anwendung der Zinsschranke sowie die für Konzerngesellschaften wichtige Ausnahme des Eigenkapitalquotenvergleichs ("Equity-Escape").
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