Steuerrecht

Die neue Zinsschranke des § 12a KStG (Teil 2)

Dr. Michael Schilcher / Dr. Elisabeth Titz

Das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz (COVID-19-StMG)1 enthält eine für die Unternehmensbesteuerung wesentliche Neuerung: In § 12a KStG wurde in Umsetzung der ATAD2 mit der "Zinsschranke" eine Beschränkung der Abzugsfähigkeit von Fremdfinanzierungszinsen für Unternehmen in Abhängigkeit von deren steuerlichem Ergebnis (EBITDA) eingeführt. Während Teil 13 sich mit der Grundregel der Zinsschranke und deren persönlichem sowie sachlichem Anwendungsbereich beschäftigt, behandelt Teil 2 nunmehr die Besonderheiten für Unternehmensgruppen bei Anwendung der Zinsschranke sowie die für Konzerngesellschaften wichtige Ausnahme des Eigenkapitalquotenvergleichs ("Equity-Escape").

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Artikel-Nr.
RdW 2021/118

19.02.2021
Heft 2/2021
Autor/in
Michael Schilcher

Dr. Michael Schilcher ist Fachexperte für Stiftungsbesteuerung und internationale Konzernbesteuerung in der Sektion für Steuerpolitik und Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen sowie externer Lektor an der Wirtschaftsuniversität Wien. Zuvor war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht an der WU Wien, als Steuerberater in einer international tätigen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und als stellvertretender Leiter der Abteilung Einkommen- und Körperschaftsteuer im Bundesministerium für Finanzen tätig.

Elisabeth Titz

Dr. Elisabeth Titz ist stellvertretende Leiterin der Abteilung für Einkommen- und Körperschaftsteuer im Bundesministerium für Finanzen, Fachautorin, Vortragende sowie externe Lektorin an der WU Wien. Zuvor war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU Wien.