Das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz (COVID-19-StMG)1 enthält eine für die Unternehmensbesteuerung wesentliche Neuerung: In § 12a KStG wurde in Umsetzung der ATAD2 mit der "Zinsschranke" eine Beschränkung der Abzugsfähigkeit von Fremdfinanzierungszinsen für Unternehmen in Abhängigkeit von deren steuerlichem Ergebnis (EBITDA) eingeführt. Während Teil 13 sich mit der Grundregel der Zinsschranke und deren persönlichem sowie sachlichem Anwendungsbereich beschäftigt, behandelt Teil 2 nunmehr die Besonderheiten für Unternehmensgruppen bei Anwendung der Zinsschranke sowie die für Konzerngesellschaften wichtige Ausnahme des Eigenkapitalquotenvergleichs ("Equity-Escape").
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