Wirtschaftsrecht

Die neuen Bedingungen für die „Kfz-Haftpflicht“

Martin Schauer

(AKHB 1988)

Am 1. 3. 1988 sind neue Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (AKHB 1988) in Kraft getreten (VO BGBl 1988/107). Diese gelten - wie auch schon ihre Vorläufer - unmittelbar auch für bereits bestehende Versicherungsverträge (§ 18 KHVG). Die AKHB sind jedoch nur für den Vertragsinhalt der obligatorischen Haftpflichtversicherung gem § 59 Abs 1 KFG und § 16 Abs 1 GGSt zwingend. Die freiwilligen Erweiterungen des Versicherungsschutzes (Versicherungsschutz über das Bundesgebiet hinaus, für Straßen ohne öffentlichen Verkehr, Höherversicherung; vgl § 2 KHVG) - bisher geregelt in §§ 24-26 AKHB alt - können von den Versicherern frei gestaltet werden (§ 5 KHVG). Auch hiezu liegen neue Bedingungen vor, die von ihren Vorläufern aber inhaltlich kaum abweichen.

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Artikel-Nr.
RdW 1988, 122

01.04.1988
Heft 4/1988
Autor/in
Martin Schauer

Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer ist Professor am Department for Civil Law der Masaryk-Universität Brünn und Gastprofessor an der Universität Liechtenstein. Zuvor hatte er Professuren an der Universität Wien und der Wirtschaftsuniversität inne. Sein Arbeitsgebiet ist das Wirtschaftsprivatrecht mit Schwerpunkten im Erbrecht, Stiftungsrecht und Gesellschaftsrecht sowie im Versicherungsrecht.