Trotz der vom VfGH knapp bemessenen Reparaturfrist von 12 Monaten sei in letzter Sekunde das Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2024 (StPRÄG 2024) verabschiedet worden. Mit der Einführung der neuen Ermittlungsmaßnahme "Beschlagnahme von Datenträgern und Daten" (§§ 115f-115l StPO) sei die bisherige Sicherstellung aus Beweisgründen in einen den Vorgaben der hg Judikatur entsprechenden Rechtsrahmen überführt worden. Der Beitrag bietet einen ersten Überblick über die Neuregelung und beleuchtet die Auswirkungen auf Verfahren wegen gerichtlich strafbarer Finanzvergehen sowie mögliche Implikationen für das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren.
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