- Analyse der höchstgerichtlichen Judikatur, Auswirkungen auf das Finanzstrafverfahren und möglicher legistischer Änderungsbedarf im FinStrG
Trotz der vom VfGH knapp bemessenen Reparaturfrist von zwölf Monaten wurde in sprichwörtlich letzter Sekunde das Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2024 (StPRÄG 2024)1 verabschiedet. Mit der Einführung der neuen Ermittlungsmaßnahme "Beschlagnahme von Datenträgern und Daten" (§§ 115f-115l StPO) wurde die bisherige Sicherstellung aus Beweisgründen in einen den Vorgaben der höchstgerichtlichen Judikatur entsprechenden Rechtsrahmen überführt. Der vorliegende Beitrag bietet einen ersten Überblick über die Neuregelung und beleuchtet die Auswirkungen auf Verfahren wegen gerichtlich strafbarer Finanzvergehen sowie mögliche Implikationen für das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren.2
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