COVID-19 halte weiterhin die Welt in Atem und zeitigte nach dem 2. COVID-19-Gesetz durch die folgenden COVID-19-Gesetze weitere Auswirkungen auch im Finanzstrafrecht. Die Autoren haben - wie bereits zum 2. COVID-19-Gesetz - die beschlossenen Änderungen im FinStrG überblicksmäßig zusammengefasst.
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